Barrierefreiheitserklärung
Erklärung zur Barrierefreiheit
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Website https://www.incalor.com.
Rechtsgrundlage und Selbstverpflichtung
Wir orientieren uns an gesetzlichen Vorgaben wie dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), der Verordnung zum BFSG, und der Norm EN 301 549 sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 / 2.2. Allerdings ist Incalor nach derzeit geltendem Recht nicht verpflichtet, die Website barrierefrei zu gestalten, da das Unternehmen zu klein ist (weniger als 10 Mitarbeitende und geringer Jahresumsatz, etc.). Ungeachtet dessen sind wir bestrebt, möglichst viele der Anforderungen freiwillig umzusetzen.
Stand der Barrierefreiheit
Nach internen Prüfungen ist die Website derzeit teilweise barrierefrei. Viele Inhalte und Funktionen sind bereits zugänglich, allerdings bestehen noch Einschränkungen, die wir schrittweise beheben möchten.
Bekannte Barrieren
Folgende Punkte sind uns bekannt:
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Teilweise ist die Tastaturbedienung eingeschränkt.
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Fokusrahmen und Kontraste entsprechen noch nicht überall den WCAG-Anforderungen.
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Videos sind nicht vollständig untertitelt oder transkribiert.
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Formulare enthalten teils unvollständige Beschriftungen.
Geplante Verbesserungen
Wir arbeiten kontinuierlich an der Verbesserung der Barrierefreiheit und planen insbesondere:
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Optimierung der Tastaturbedienbarkeit und Fokusführung.
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Bereitstellung von Untertiteln und Transkripten für alle Videos.
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Barrierefreie Gestaltung aller Formulare.
Wir streben an, bis spätestens Ende 2025 wesentliche Fortschritte zu erzielen.
Methode der Prüfung
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Manuelle Tests / Nutzerfeedback werden hinzugezogen, insbesondere aus Sicht von Menschen mit Behinderungen.
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Prüfungen erfolgen regelmäßig, und die Erklärung wird mindestens jährlich überprüft und aktualisiert.
Feedback und Kontakt
Solltest du auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge haben, kontaktier uns gerne:
Incalor – Webteam
📧 E-Mail: hallo@incalor.com
📞 Telefon: +49 (0)173 627 57 20
🏠 Adresse: Heinzenweg 25, 56170 Bendorf
Wir bemühen uns, dein Anliegen innerhalb von 3 Werktagen zu beantworten.
Schlichtungsverfahren
Wenn du der Ansicht sind, dass deine Anfrage zur Barrierefreiheit nicht zufriedenstellend beantwortet wurde, kannst du dich an die zuständige Schlichtungsstelle des Bundes wenden. Weitere Informationen hierzu stellen wir auf Anfrage zur Verfügung.
Datum der Erstellung und Aktualisierung
Erstellt am: 09.10.2025
Letzte Aktualisierung: 09.10.2025